Soziotherapie

Für Menschen mit psychischen Erkrankungen ist die Soziotherapie eine Behandlung, deren Kosten von einer Krankenkasse (nach §37a SGB V) übernommen werden können – maximal muss ein Eigenanteil von 10 % bei volljährigen Patienten selbst beglichen werden, was bei vorhanden sein eines Befreiungsausweises entfällt.
Es handelt sich um eine therapeutische und koordinierende Maßnahme, die im Rahmen eines Soziotherapieplans eingesetzt wird, um individuelle Ziele festzulegen.
Sie wird z.B. von einem Psychiater, Neurologen oder Psychotherapeuten verschrieben.
Bei entsprechender Indikation kann auch Ihr Hausarzt eine Soziotherapie verordnen.

Soziotherapie wird als sich mehrerer Methoden bedienende, unterstützende therapeutische Hilfe definiert.
Sie berücksichtigt die krankheitsbeeinflussenden Variablen im sozialen Umfeld der Person und versucht, diese durch die Vermittlung von Hilfsangeboten und die Steigerung der Selbstkompetenz zu bearbeiten.
Unser Team arbeitet mit systemischen Behandlungs- und Beratungsmethoden und -haltungen.
Soziotherapie ist somit eine psychosoziale Therapie, die bis zu 120 Stunden innerhalb von drei Jahren auf Antrag bei der Krankenkasse in Anspruch genommen werden kann.

Mit dem Formular 28 kann Ihnen Ihr Hausarzt die ersten fünf Therapiesitzungen (Soziotherapie als Indikation) verordnen.
Mit diesem Vordruck können Sie sich dann bei uns melden. So können wir so schnell wie möglich einen Termin für einen Termin vereinbaren, indem wir Sie und Ihre spezielle Situation kennenlernen können.

Wir helfen Ihnen

zu neuer Stärke

Psychisch kranke Patienten, die durch erhebliche Einschränkungen in ihrem Leben stark belastet sind, können von einer Soziotherapie profitieren. Sie eignet sich beispielweise bei:

Soziotherapie kommt für Menschen in Frage, die z. B. an einer schweren Depression leiden. Weiter ist sie bei folgenden Diagnosen empfohlen:

Liegt ein „begründeter Einzelfall“ vor, sind aber auch sämtliche anderen psychiatrischen Diagnosen (ICD-10: F00 –F99) verordnungsfähig, falls relevante Komorbiditäten (psychiatrischer und/oder somatischer Natur) vorliegen.
Dadurch können auch PatientInnen mit psychosomatischer Diagnose (F-Diagnose nach ICD-10) soziotherapeutische Hilfe bekommen.

Übungen und Maßnahmen

Nach einer Analyse des sozialen Gefüges gehen wir zu praxisorientierten Maßnahmen und Übungen über. Auszugsweise machen wir:

Kosten

Die Kosten für die Soziotherapie übernimmt Ihre Krankenkasse.
Bei Patienten über 18 Jahren muss allerdings ein Eigenanteil von 10% geleistet werden, min 5,00 EUR max. 10,00 EUR pro Behandlungstag.
Bei Personen mit einem Befreiungsausweis fallen diese Kosten weg. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

Alle Informationen zur Verordnung erhalten Sie von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung:
http://www.kbv.de/media/sp/PraxisWissen_Soziotherapie.pdf

Seit Juni 2017, können auch psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendpsychotherapeuten, Soziotherapie verordnen.
Weitere Informationen erhalten Sie beim BPtK
http://www.bptk.de/aktuell/einzelseite/artikel/neue-befugni.html

Weitere Informationen erhalten Sie auf den nachstehenden Internetseiten.
http://wp.soziotherapie.eu/
www.g-ba.de/informationen/richtlinien/24/